Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäftes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschäft und die angebotene Ware informiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Anna unterliegt nicht der Offenlegungspflicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist.
Anna ist Medieninhaberin.
Wenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.
Wenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die unter den Tatbestand der üblen Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechtigterweise im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern
Welche der folgenden Aussagen zum Wettbewerbsrecht ist/sind richtig?
Kartellrecht sorgt dafür, dass es einen funktionierenden Wettbewerb gibt.
Domain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die (Un-)zulässigkeit von Geschäftspraktiken und sonstjgen Handlungen von Unternehmen.
Das Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Wettbewerb geführt wird.
Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenheilt richtig?
Die Webseite ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für „kleine Website“, weil die Website keinen über die Darstellung das persönlichen Lebensbereich hinausgehen
Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG
Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.
Welche/n der folgenden Ansprüche kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Allgemeinen geltend machen?
Gegendarstellung
Medienrechtliche Entschädigungsansprüche
Zivilrechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Ehrenschutzes
Zivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung
Ein Influencer verschweigt, dass er für einen Testbericht bezahlt wurde, gegen welchen Grundsatz verstößt dies gemäß § 26 des Mediengesetzes?
Offenlegungsgebot
Informationsgrundsatz
Sachlichkeitsgrundsatz
Wahrheitsgrundsatz
Welche möglichen Konsequenzen könnte ein Medieninhaber erleiden, der gegen die Impressumspflicht gemäß § 24 des Mediengesetzes verstößt und ein unvollständiges oder falsches Impressum veröffentlicht?
Er könnte mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro belegt werden.
Er könnte rechtliche Schritte seitens der zuständigen Medienbehörde sowie zivilrechtliche Ansprüche seitens Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen ausgesetzt sein.
Er könnte vorübergehend von der Veröffentlichung weiterer Inhalte auf seiner Plattform ausgeschlossen werden.
Er könnte eine Verwarnung erhalten, gefolgt von der Möglichkeit zur Korrektur des Impressums innerhalb einer bestimmten Frist.
Welche Aussage ist korrekt?
Eine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Grabbing betrachtet werden kann und gegen das Kartellrecht verstößt.
Eine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Urheberrechtsverletzung betrachtet werden kann und gegen das Lauterkeitsrecht verstößt.
Eine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Taking betrachtet werden kann und gegen das Kartellrecht verstößt.
Eine Mediengruppe sichert sich die Internet-Domain eines angekündigten neuen Magazins eines Konkurrenten, was als Domain-Grabbing betrachtet werden kann und gegen das Lauterkeitsrecht verstößt.