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Created by p.e.roether
about 11 years ago
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| Question | Answer |
| Scheinbestandteile | §95 Eigentlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, aber nur vorübergehend mit dem GS verbunden. Keine Bestandteile! |
| Wesentliche Bestandteile | §93 Bestandteile, die nicht entfernt werden können, ohne das eine der beiden einzelnen Sachen danach zerstört oder im Wesen verändert ist. |
| Grundstück | §94 I Feste Verbindung |
| Gebäude | §94 II eingefügte Sachen sind wesentliche Bestandteile, solange sie nicht vorübergehend sind |
| Zubehör | §97 Kein Bestandteil, dient wirtschaftlichem Zweck der Hauptsache. Rechtlich selbständig. Im zweifel selbes Schicksal wie die Hauptsache |
| Verfügung | Begründung von Rechten Übertragung von Rechten Aufhebung von Rechten Verzicht von Rechten Inhaltsänderung von Rechten |
| Früchte /Nutzungen | §§99,100 |
| Besitz | §854 Tatsächliche Herrschaft einer Person über die Sache |
| Schutzfunktion des Besitzes | §858-867 Besitz ist sonstiges Recht i.S.d §823 I §858 ist Schutzgesetz i.S.d §823 II |
| Publizitätsfunktion des Besitzes | Bei beweglichen Sachen wird Besitz genutzt um auf bestehende Rechte aufmerksam zu machen. |
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