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Created by Stefan Kurtenbach
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Copied by Stefan Kurtenbach
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Copied by Roman Boscher
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| Question | Answer |
| Was ist eine OHG? | Zusammenschluss von zwei oder mehr uneingeschränkt haftende Gesellschafter zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma |
| Ist die OHG eine juristische Person? | Nein, sie kann aber eigenständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und ist somit rechtsfähig. |
| Wie haften die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft? | unbeschränkt |
| Was muss die Firmenbezeichnung auf jeden Fall enthalten? | Begriff "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieses Begriffs |
| Welche Arten einer Firma gibt es? | Personenfirma Sachfirma Fantasiefirma gemischte Firma |
| Was versteht man unter Gesamthand- vermögen? | Das Eigentum an den eingebrachten Vermögensgegenständen steht den Gesellschaftern gemeinsam zu. |
| Woraus besteht das Eigenkapital der OHG? | Summe der in Geld bewerteten Einlagen |
| Was ist die Grundlage für die Beziehungen der Gesellschafter untereinander? | Gesellschaftsvertrag |
| Was wird unter anderem in einem Gesellschaftsvertrag geregelt? | Kapitalaufbringung/Leitungs-befugnisse/Ergebnisverteilung/ ergänzend zum Gesellschaftsvertrag gilt das HGB |
| Wann ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich? | wenn einzelne Gesellschafter Grundstücke in die OHG einbringen |
| Was ist für das Verhältnis der OHG Dritten gegenüber maßgebend? | alleine das HGB |
| Welche Angaben müssen bei der Anmeldung einer OHG enthalten sein? | Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters/Firma der Gesellschaft und Firmensitz/Vertretungsmacht der Gesellschafter |
| Wann beginnt die OHG im Innenverhältnis? | mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages oder mit dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Termin |
| Von was ist der Zeitpunkt des Beginns im Außenverhältnis abhängig? | vom Umfang des Handelsgewerbes |
| Fall 1: Die OHG betreibt ein Handelsgewerbe, das nach Art oder Umfang einen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht. Wann beginnt in diesem Fall die OHG im Außenverhältnis? | sobald ein Gesellschafter im Namen der OHG Geschäfte tätigt |
| Welche Bedeutung hat die Eintragung ins Handelsregister bei Fall 1? | deklaratorische oder rechtsbezeugende Wirkung |
| Fall 2: Das Handelsgewerbe macht keinen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich (Kleingewerbe). Wann beginnt in diesem Fall die OHG im Außenverhältnis? | erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister |
| Welche Bedeutung hat die Eintragung in das Handelsregister bei Fall 2? | konstitutive oder rechtserzeugende Wirkung |
| Was versteht man unter Vertretung bei der OHG? | die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Außenverhältnis (= Rechtsbeziehung mit Dritten) |
| Auf welche Geschäfte und Rechtshandlungen erstreckt sich die Vertretungsbefugnis? | auf alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie der Erteilung und des Widerrufs der Prokura |
| Welche Geschäfte sind von der Vertretungsbefugnis ausgenommen? | Geschäfte, die eine Änderung des Gesellschaftsverhältnisses zur Folge haben |
| Was sind Geschäfte, die eine Änderung des Gesellschafts-verhältnisses zufolge haben? | Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder die Übertragung von Vermögensteilen, die für das Verfolgen des Unternehmenszweckes unabdingbar sind |
| Wer ist zur Vertretung der OHG ermächtigt? | jeder Gesellschafter, sofern er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist |
| Was versteht man unter Gesamtvertretung? | alle oder mehrere Gesellschafter sind nur in Gemeinschaft zu Vertretung der Gesellschaft ermächtigt |
| Ein einzelner OHG-Gesellschafter hat für die OHG einen Vertrag geschlossen. Es liegt Gesamtvertretung vor. Wie ist die Rechtslage? | Der Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam, bis die üblichen zur Gesamtvertretung befugten Gesellschafter dem Vertrag zustimmen oder die Zustimmung verweigern. |
| Wann ist der Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung und die Vereinbarung einer Gesamtvertretung für außenstehende Vertragspartner wirksam? | wenn sie ins Handelsregister eingetragen sind |
| Kann die Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis beschränkt werden? | Nein, eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis ist zum Schutz von Dritten im Außenverhältnis nicht wirksam. |
| Was versteht man unter Geschäftsführung bei der OHG? | Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Innenverhältnis oder Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander |
| Welches Recht und welche Pflicht hat ein Gesellschafter in einer OHG bezüglich der Geschäftsführung? | Einzelgeschäftsführung |
| Welche Pflichten hat ein OHG-Gesellschafter? | - Fristgemäße Erbringung der festgesetzten Kapitaleinlage - persönliche Arbeitsleistung - Treuepflicht - Wettbewerbsverbot -Verlustbeteiligung |
| Wie wird ein Verlust bei der OHG verteilt? | zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern |
| Welche Rechte hat ein OHG-Gesellschafter? | - Geschäftsführung - Kontrollrecht - Gewinnbeteiligung - Recht auf Privatentnahmen - Kündigungsrecht bei Austritt aus der OHG - Recht auf Liquidationserlös bei Auflösung der OHG - Stimmrecht |
| Wann kann einem OHG-Gesellschafter die Befugnis zur Geschäftsführung entzogen werden? | bei grober Pflichtverletzung |
| Worauf bezieht sich das Kontrollrecht eines OHG- Gesellschafters? | Sich persönlich über die Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einzusehen, sich einen Jahresabschluss anzufertigen |
| Wie wird der Gewinn in eine OHG verteilt? | Der Kapitalanteil der einzelnen Gesellschafter wird mit 4 % verzinst, ein noch vorhandener Restgewinn wird nach Köpfen verteilt. |
| Wie hoch ist das Recht auf Privatentnahme für einen OHG-Gesellschafter? | innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 4 % des zu Anfang des Geschäftsjahres vorhandenen Kapitalanteils |
| Kann ein OHG-Gesellschafter auch Privatentnahmen tätigen, wenn das Unternehmen Verlust gemacht hat? | ja |
| Wann kann ein OHG- Gesellschafter kündigen? | unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres |
| Wie viele Stimmen hat ein OHG- Gesellschafter für die Beschlussfassung? | Unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung an der OHG hat ein OHG-Gesellschafter eine Stimme. |
| Welche Rechte und Pflichten hat ein OHG-Gesellschafter im Außenverhältnis? | Haftung und Vertretung |
| Wie ist die Haftung für einen OHG-Gesellschafter geregelt? | Jeder OHG-Gesellschafter haftet persönlich, also unbeschränkt und unmittelbar, und gesamtschuldnerisch, also solidarisch. |
| Wie haftet ein OHG- Gesellschafter bei Eintritt in eine bereits bestehende OHG? | Er haftet auch für Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind. |
| Wie haftet ein OHG-Gesellschafter beim Ausscheiden aus einer OHG? | Er haftet für die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten noch fünf Jahre. |
| Wie haftet ein OHG-Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft? | Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zu fünf Jahre nach der Auflösung. |
| Von wem wird die OHG grundsätzlich vertreten? | von ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern |
| Was versteht man unter Selbstorganschaft? | Die OHG wird grundsätzlich von ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern vertretern. |
| Wann können einzelne Arbeitnehmer die OHG vertreten? | Wenn sie dafür besondere Vollmachten erhalten haben. (Prokura oder Handlungsvollmacht) |
| Welche Vertretungsbefugnis hat jeder OHG-Gesellschafter? | Einzelvertretungsbefugnis |
| Warum ist der Umfang der Vertretungsmacht eines OHG Gesellschafters nicht beschränkbar? | zum Schutz des Dritten |
| Was bedeutet Gesamtvertretung bei einer OHG? | Alle oder mehrere Gesellschafter können die Gesellschaft nur gemeinsam vertreten. |
| In welchen Fällen wird eine OHG aufgelöst? | 1. Ablauf der Zeit, für welche die OHG eingegangen wurde, 2. Beschluss der Gesellschafter 3. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OHG 4. gerichtliche Entscheidung |
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