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Created by Fernando Vogt
over 10 years ago
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| Question | Answer |
| Überbegriff Miete, Pacht, Leasing | eine Sache wird jmd. gegen Barzahlung zur Benützung überlassen |
| Vertragsart / Gesetz | Mietvertrag OR 253 - 273 Pachtvertrag 275-304 Leasingvertrag KKG1 |
| Vertragsinhalt | Miete: Benützung einer Sache gegen Entgelt Pacht: Benutzung einer Sache gegen Entgelt zur wirtschaftl. Nutzung ( Erzielung Einkommen) - Benützung einer von der Leasingu. vorfinanzierten Sache gegen Barzahlung der Raten, mit Übernahme aller Unterhaltskosten Leasingnehmer |
| Beispiele | Miete: Miete von Wohnungen Geschäftsräumen, Automiete Pacht: Verpachtung Restaurants, Hotels Leasing: Auto-Leasing, Flugzeugen, Schiffen |
| Typische Begriffe | Mieter Vermieter Mietzins Pächter, Verpächter Pachtzins Leasingnehmer, Leasinggeber , Leasingrate |
| Formvorschriften | Miete/ Pacht: Vertrag formfrei, aber Kündigung und andere Teile mit Formvorschriften Leasing: qualifizierte Schriftlichkeit KKG 11 |
| Unterhaltskosten | Miete / Pacht: laufende Kosten : Mieter/Pächter Instandhaltungskosten: Vermieter/ Verpächter |
| Ähnlichkeiten/ Unterschiede | Miete/Pacht: sehr ähnlich: reine Gebrauchsüberlassung, Miete: ohne wirtschaftl. Nutzen Pacht schon! Leasing: sehr verschieden, ähnlich einem Darlehen |
| QV Was muss man wissen | Mietverträgen: Wohnungen, Geschäftshäusern, Pacht/Leasing: Vergleich mit Miete |
| Leasingvertrag - Autokauf | - Käufer muss am Anfang viel Kapital aufbringen, regelmäßige Kosten (Versicherung, Steuern, Service, Rep,) Problem: fehlt an Anfangskapital |
| Leasingvertrag - Automiete | - jmd. braucht kurzf. ein Auto Miete sind hoch ( alle Kosten des Vermieters enthalten langf. Miete sehr teuer! |
| Autoleasing | - Auto langfristig benutzen, ohne grossen Anfangsinvestitionen - Leasinggesellschaft verkauft an Kreditfirma, Leasingnehmer Rate bezahlen Eigentümer: Firma, Leasing. trägt regelmäßige Kosten selber zusätzlich Leasinggebühr zwingend Abschluss Vollkaskoversicherung |
| monatlichen Leasinggebühr ist enthalten | Zins für den von der Leasingfirma vorgestreckten Kaufpreis Eine Teilabzahlung dieses Kredites über die Vertragsdauer Schluss: Möglichkeit, Auto zum Restwert zu kaufen, oder neuer Leasingvertrag mit neuem Modell |
| Formvorschriften Abschluss Mietvertrag | fromfrei, keine Formvorschriften OR 253 (OR 11) |
| Mietzinserhöhung OR 269d | qualifizierte Schriftlichkeit ( kantonales Formular) |
| Kündigung durch Mieter OR 266 | schriftlich, mit Zustimmung des Ehegatten |
| Kündigung durch Vermieter | qualifizierte Schriftlichkeit Kantonales Formular separat an beide Ehegatten |
| Pflichten Mieters | Zahlung der Miete Nebenkosten Bezahlung eines Mietzinsdepots Sorgfalt und Rücknahme Mängel melden Reparaturen und Besichtigungen Kleinere Mängel |
| Pflichten Vermieters | Übergabe der Mietsache Instandhaltung Auskunftspflicht grössere Mängel |
| Mietzinskaution | max. 3 Monatsmieten bei Wohnräumen ohne Obergrenze bei Geschäftsr., deponiert auf Bank Sperrkonto Kaution dient als Sicherheit Bei Nicht-Gebrauch ist die Kaution zurückzuerstatten |
| Zahlungsverzug des Mieters | Vermieter kann schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen setzen + Kündigungsandrohung Nicht Zahlung - Kündigung mit 30 Tagen Frist auf Ende eines Monats |
| Mangelhafte Sorgfalt und Rücksichtnahme | Vermieter muss zuerst schriftlich mahnen und kann nicht-Beachtung mit einer Frist von 30 tagen auf Ende eines Monats kündigen |
| Schäden an der Mietsache | -Kleinere Reperaturen bis ca. 150 Mieter selbst - Grössere Mängel Vermieter muss bezahlen |
| Untermiete | Grundsätzlich erlaubt, bedarf Zustimmung des Vermieters OR 262 verweigert werden |
| Beendigung Mietverträgen | Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Beendigung durch Fristablauf |
| Ordentliche Kündigung | Normafall bei unbefristeten Mietverträgen Fristen Mindestzeit zwischen Kündigung und Auszug Kündigungstermin Mietwohnung: 3 Monaten Geschäftsräumen: 6 Monate Spezialfall: Vorzeitige Rückgabe der Mietsache |
| Außerordentliche Kündigung Beendigung durch Fristablauf | - bei wichtigen Gründen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen - bei befristeten Mietverträgen (Ferienwohnugen) --> Ende eines ortsüblichen Termins, ohne Termin auf Ende dreimonatigen Mietdauer Auszug des Mieters ohne Kündigungsfrist und Termin möglich--> Nachmieter vorschlagen |
| Überhöhte Anfangsmietzinsen | Bedingung von OR 270 anfechten |
| Mietzinserhöhung während Mietdauer | Bedingungen von OR 269 Unter OR 270b von Mieter angefochten werden |
| Kündigungsschutz | OR 266l Mieter kann gem. OR 271 eine Begründung verlangen, Kündigung so anfechten OR 272 Mietstreckung durchsetzen |
| Mieter will Schutzbestimmung in Anspruch nehmen | an Kantonale Schlichtungsbehörde wenden |
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