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Created by Alina Marie
over 4 years ago
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| Question | Answer |
| Definition Geschäftsfähigkeit | Fähigkeit, ohne fremde Hilfe, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen |
| Stufe 1 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Geschäftsunfähigkeit |
| Wo ist die Geschäftsunfähigkeit geregelt? | § 104 BGB |
| Alter Geschäftsunfähigkeit | Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahr |
| Ausnahme für ebenfalls geschäftsunfähige Personen | Dauerhaft in ihrer Geistestätigkeit gestörte Person |
| Wo sind die Folgen der Geschäftsunfähigkeit geregelt? | § 105 BGB |
| Was bedeutet Geschäftsunfähig? | Willenserklärungen sind nichtig |
| Wann sind Willenserklärungen ebenfalls nichtig? (Außer bei der Geschäftsunfähigkeit) | Bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (Unter Drogen; Alkohol; etc.) |
| Stufe 1 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Beschränkte Geschäftsfähigkeit |
| Wo ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit geregelt? | § 106 BGB |
| Alter beschränkte Geschäftsfähigkeit | Von 7 bis unter 18 Jahren |
| Wo sind die Folgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit geregelt? | § 108 BGB |
| Was bedeutet beschränkt geschäftsfähig? (3 Punkte) | 1) Willenserklärungen sind schwebend wirksam 2) Voll wirksam, wenn Einwilligung des gesetzlichen Vertreters innerhalb zwei Wochen erfolgt 3) Wird Einwilligung nicht erklärt, gilt diese als verweigert |
| Ausnahmen beschränkte Geschäftsfähigkeit (Paragraphen) | § 107 BGB; § 110 BGB; § 112 BGB; § 113 BGB |
| § 107 BGB | Nur rechtliche Vorteile für den Betroffenen |
| § 110 BGB | Rechtsgeschäfte mit Taschengeld oder mit von Dritten zur freien Verfügung überlassenen Mitteln |
| § 112 BGB | Vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts genehmigtes Erwerbsgeschäft |
| § 113 BGB | Vom gesetzlichen Vertreter genehmigtes Arbeitsverhältnis |
| Stufe 3 - Geschäftsfähigkeit = ...? | Volle Geschäftsfähigkeit |
| Alter volle Geschäftsfähigkeit | Ab 18 Jahre |
| Was bedeutet voll geschäftsfähig? | Willenserklärungen ohne Genehmigung des gesetzlichen Vertreters voll wirksam |
| Definition Rechtsfähigkeit | Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben |
| Beginn/ Ende Rechtsfähigkeit | Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod |
| Wer ist alles rechtsfähig? (2 Punkte) | 1) Natürliche Personen (=alle Menschen) 2) Juristische Personen (=Organisationen des öffentlichen Rechts z.B. Gemeinden; Organisationen des Privatrechts z.B. Vereine) |
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