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Created by Patricia Steves
over 9 years ago
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| Question | Answer |
| Was sind konstitutive Entscheidungen allgemein? | Einmalige bzw. seltene Führungs-Entscheidungen von besonderer Bedeutung. |
| Beispiele für konstitutive Entscheidungen | Wahl der Rechtsform, Beschlüsse zur Unternehmenskooperation, Liquidation |
| Wovon werden konstitutive Entscheidungen abhängig gemacht? | Externe Umwelt Interne Resourcen |
| Oberstes Ziel eines Unternehmens | Gewinnmaximierung |
| Woran wird die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen ausgericht? | Am obersten Ziel eines Unternehmens, der Gewinnmaximierung. |
| Kriterien zur Wahl der Rechtsform | Haftung, Mindestkapital, Leitungs- und Kontrollbefugnisse, Gewinn- und Verlustbeteiligung Steuerbelastung, Publizitätspflicht, Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Mitbestimmung der Arbeitnehmer |
| Welche Arten von Kaufmännern gibt es? | Kann-Kaufmann Ist-Kaufmann Form-Kaufmann |
| Kann-Kaufmann | Natürliche Person. Rechtsform für Kleinstunternehmen mit < 50 TEUR/Jahr. Wahlmöglichkeit, sich ins Handelsregister einzutragen oder nicht. Haftet mit eingebrachtem Kapital und Privatvermögen. |
| Ist-Kaufmann | Natürliche Person. Haftet mit eingebrachtem Kapital und Privatvermögen. |
| Form-Kaufmann | Juristische Person. Übernimmt alle Rechten und Pflichten des Kaufmanns. Haftet mit eingebrachtem Kapital. |
| OHG | Offene Handelsgesellschaft. Personengesellschaft. |
| GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kapitalgesellschaft. |
| KG | Kommanditgesellschaft. Personengesellschaft. |
| KGaA | Kommanditgesellschaft auf Aktien. Kapitalgesellschaft. |
| AG | Aktiengesellschaft. Kapitalgesellschaft. |
| GbR | Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Personengesellschaft. |
| Ziele der Unternehmenskooperation | Rationalisieren, Diversifizieren, Konzentrieren |
| Rationalisieren | Steigerung der Wirtschaftlichkeit |
| Diversifizieren | Verminderung von Risiken |
| Konzentrieren | Steigerung der Verhandlungsmacht |
| Welche Teilaspekte fließen in die Ziele der Unternehmenskooperation ein? | Beschaffung, Produktion, Finanzierung, Steuerlich, Absatz |
| Was bringt Kooperation einher? | Ein gleichberechtigtes Miteinander (während am Markt Konkurrenz herrscht). Keine Hierarchie. |
| Arten der Kooperationen | Gelegenheitsgesellschaften (Arbeitsgemeinschaften, Konsortien), Interessensgemeinschaften, Kartelle, Gemeinschaftsunternehmen |
| Arten der Konzentration | Beteiligungen, Unterordnungskonzerne, Gleichordnungskonzerne, Fusion |
| Liquidation | Auflösung eines Unternehmens aus verschiedenen Gründen. |
| Freiwillige Liquidation | Bedingt durch Erfüllung des Betriebszwecks und Beschluss der Gesellschafter |
| Vorgehen bei einer freiwilligen Liquidation | Abwicklungsbeschluss, Anteilseigner ernennen Abwickler Abwicklungsdurchführung; Veräußerung aller Vermögensgegenstände, Tilgung aller Schulden, Auszahlung des Reinvermögens an alle Anteilseigner |
| Zwangsweise Liquidation | Bedingt durch Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), Überschuldung einer Kapitalgesellschaft |
| Vorgehen bei einer zwangsweisen Liquidation | Einleitung eines Insolvenzverfahrens |
| Rechte und Pflichten bei einem Insolvenzverfahren | Die des Verwalters, des Schuldners, des Insolvenzgerichts, der Gläubigerversammlung |
| Organe einer Aktiengesellschaft | Vorstand Aufsichtsrat Arbeitnehmer und Hauptversammlung |
| Rollen der Organe einer Aktiengesellschaft | Demokratische Rollenverteilung; Arbeitnehmer und Hauptversammlung wählen den Aufsichtsrat, der den Vorstand wählt und kontrolliert. |
| Gelegenheitsgesellschaft | Zeitlich begrenzter Zusammenschluss einzelner Personen oder Unternehmen zu einer GbR. Verpflichtung zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes. Nicht gewerbesteuerpflichtig. |
| Arbeitsgemeinschaft | Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen zum Erfahrungsaustausch, Interessenvertretung oder Behandlung im gemeinsamen Interesse liegender Fragen und Probleme. Oftmals GbR. Baugewerbe fallen auch hierunter. |
| Konsortium | "Gütergemeinschaft". Arbeitsgemeinschaft, Interessensgemeinschaft. |
| Interessensgemeinschaft | Unternehmenszusammenschluss rechtlich selbstständig bleibender Unternehmungen zur Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen. Häufig GbR. |
| Kartell | Geschäftsabkommen zwischen zwei Konkurrenten; zB Vereinbarung, dass nur bestimmte Orte oder Kunden beliefert werden. (Preiskartelle illegal) |
| Gemeinschaftsunternehmen | Joint Venture. Bildung einer Tochtergesellschaft, an der die kooperierenden Unternehmen beteiligt sind. Partnerunternehmen tragen gemeinsam finanzielles Risiko und Führungsfunktionen. |
| Unterordnungskonzern | Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung unterstellen. Beherrschung durch Muttergesellschaft. |
| Gleichordnungskonzern | Gleichrangige Stellung der Konzernunternehmen. Leitungsorgane werden in gegenseitiger Abstimmung vertraglich geregelt. Es gibt kein herrschendes Unternehmen. |
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Mündlicher oder schriftlicher Zusammenschluss mind. zweier Partner. Nicht im Handelsregister eingetragen, Mindeststartkapital nicht erforderlich. Gemeinschaftliche Führung, Einkommenssteuerpflicht, Personengesellschaft. |
| Haftung bei Personengesellschaften | Uneingeschränkte Haftung. Haftung mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter. |
| Offene Handelsgesellschaft | Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma durch Gesellschaftervertrag. Kein Mindeststartkapital erforderlich. Muss eingetragen werden. Personengesellschaft. |
| Kommanditgesellschaft | Mind. 2 Gründer, mind. 1 Kommanditist und mehrere Komplementäre. Haftung der Kommanditisten kann auf Einlage beschränkt werden. Mindeststartkapital nicht erforderlich. Komplementäre haften voll. Personengesellschaft. |
| GmbH & Co. KG | Sonderform der KG. GmbH nimmt den Platz des Komplementärs ein, Haftung auf Firmenvermögen begrenzt. Personengesellschaft. |
| Aktiengesellschaft | Für große Gründungsvorhaben. Startkapital von 50 TEUR eforderlich. Hohe formale Anforderungen. Handelsgewerbe, Anmeldung zwingend. Kapitalgesellschaft. |
| GmbH | Mindestkapital von 25 TEUR notwendig. Höhere Gründungsformalitäten. Beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Mind. ein Gründer. Betrieb eines Handelsgewerbes. Kapitalesellschaft. |
| Kommanditgesellschaft auf Aktien | Mischform zwishcen AG und KG. 50 TEUR Startkapital notwendig. Mind. ein persönlich haftender Gesellschafter. Kapitalgesellschaft. |
| Haftung bei Kapitalgesellschaften | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen bzw. Firmenvermögen. |
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