KORRE Paragraphen Quiz

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Universität Publizistik- und Kommunikationswissenschaften Quiz on KORRE Paragraphen Quiz, created by Amoniak TV on 13/06/2025.
Amoniak TV
Quiz by Amoniak TV, updated 4 months ago
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Resource summary

Question 1

Question
Welche Aussagen zum Art. 94 Abs. 1 B-VG ist/ sind richtig?
Answer
  • Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt
  • Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig
  • Garantiert die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter
  • Eigene Bundesbehörden erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes

Question 2

Question
Welche Aussagen zu den Grundrechten ist/ sind richtig?
Answer
  • Zu den Kodifikationen zählen StGG, EMRK & GRC
  • Grundrecht ist subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt wird
  • Bei Grundrechtsverletzung kann ohne weiteres beim EGMR Klage eingereicht werden
  • Die Grundrechte sind nicht zwangsläufig verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht

Question 3

Question
Herr Huber beruft sich auf sein Meinungsäußerungsrecht nach Art. 10 Abs. 1 EMRK, um seinen eigenes eröffneten Rundfunkkanal weiter zu betreiben. Welche Aussage(n) ist/ sind richtig?
Answer
  • Der Artikel schließt nicht aus, dass sich Herr Huber einem Genehmigungsverfahren unterziehen muss
  • Herr Huber liegt richtig und darf den Sender problemlos betreiben
  • Das Vorhaben von Herr Huber verstößt gegen die guten Sitten
  • Herr Hubers Vorhaben hat nichts mit dem Art. 10 Abs. 1 EMRK zu tun

Question 4

Question
Welcher Sachverhalt verstößt gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz des §26 MedienG?
Answer
  • Ein periodisches Medium veröffentlicht persönliche Daten eines Dritten ohne dessen Zustimmung
  • Ein periodisches Medium lehnt die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ab, obwohl alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Ein periodisches Medium veröffentlicht einen redaktionellen Artikel, der von einem Unternehmen bezahlt wurde, ohne dass der Medieninhaber ihn als entgeltlich kennzeichnet
  • Ein periodisches Medium veröffentlicht einen Artikel mit falschen Tatsachenbehauptungen über eine Bekannte Person

Question 5

Question
Welche Aussagen zu den Grundrechten ist/ sind richtig?
Answer
  • Die Äußerungsfreiheit & die Achtung des Privat- und Familienlebens werden mittels einer Verhältnismäßigkeitsprüfung überprüft
  • Es besteht ein Spannungsverhältnis zum Urheberrecht, aufgrund des Privat- und Familienlebens
  • Ein Eingriff in das Privat- & Familienleben, durch eine öffentliche Behörde ist niemals statthaft.
  • Das private Familienleben entspricht nur dem Höchstpersönlichen Lebensbereich

Question 6

Question
Was trifft zu?
Answer
  • Das ORF gesetzt schließt nach §3 & 4 sowohl einen Versorgungsauftrag und Verteilungsauftrag ein
  • Die Organe des ORF sind der Stiftungsrat, Generaldirektor & Publikumsrat
  • Auch ein Computer mit Internet zählt als Rundfunkempfangseinrichtung
  • während das PrR-G den Privaten Hörfunk regelt, regelt das AMD-G Audiovisuelle Mediendienste

Question 7

Question
Was trifft auf das Medienordnungsrecht zu?
Answer
  • Der Offenkundigkeitsgrundsatz besagt laut §26 MedienG, dass entgeltliche Veröffentlichungen gekennzeichnet werden müssen
  • Ein kleines Impressum umfasst Name/ Firma des Medieninhabers, Herstellungsort & Name und Anschrift des Herausgebers
  • Offenlegung gilt für alle Arten von periodischen Medien & gibt Aufschluss über die grundlegende Richtung des Mediums
  • Das Impressum klärt über die Identität des Medieninhabers auf & ermöglicht somit die Rechtsverfolgung

Question 8

Question
Welche Aussagen zum Persönlichkeitsschutz laut § 1330 ABGB treffen zu?
Answer
  • Beleidigung wird strafrechtlich verfolgt und fällt unter den Ehrenschutz
  • Der Schutz des Wirtschaftlichen Rufes wird zivilrechtlich durch den Tatbestand der Kreditschädigung verfolgt
  • Bei entgang eines Gewinnes, wird Ehrenschutz durch den Tatbestand der Ehrenbeleidigung geahndet
  • Unter Ehrenschutz fällt u.a. der unbefugte Gebrauch eines Namens, sowie das Recht auf Namensanonymität

Question 9

Question
Welche Aussagen über Medienrechtliche Entschädigungsansprüche ist/ sind richtig?
Answer
  • Die Höhe des Entschädigungsanspruchs wird im StGG geregelt
  • Unter den Schutz der Ehre §6 MedienG fallen üble Nachrede, Beschimpfung, Kreditschädigung
  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche sind Zivilrechtliche-Ansprüche, die vor dem Strafgericht durchgesetzt werden
  • Der Schutz vor Bekanntgabe der Identität laut §7a gilt nur, wenn die Person Zeuge einer Straftat war

Question 10

Question
Welche Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
Answer
  • Laut §9 MedienG hat man Anspruch auf eine entgeldliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung
  • Es gelten das Knappheitsgebot, Informationsgebot & Trennungsgebot
  • Betrifft natürliche & juristische Personen
  • Ein periodisches Medium darf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, selbst wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Question 11

Question
Welche Aussagen zum Urheberrecht laut dem UrhG sind NICHT richtig?
Answer
  • Das UrhG basiert auf dem Schöpferprinzip
  • Das Zugangsrecht ist ein Urheberpersönlichkeitsrecht
  • Das Urheberrecht gilt ab dem Tag des Todes genau 70 Jahre
  • Die Teilurheberschaft ist in §11 UrhG geregelt

Question 12

Question
Welche Aussagen zum Bildnisschutz treffen zu?
Answer
  • Auch hier gilt der §26 MedienG
  • Es schützt juristische Personen gegen missbräuchliche Veröffentlichungen über die eigene Firma
  • Auch Begleittexte & Gesamtzusammenhang werden gewertet
  • Es können auch Rechtsfolgen entstehen, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat

Question 13

Question
Welche Aussagen bezüglich des Werbe- & Lauterkeitsrecht stimmen?
Answer
  • Der Wahrheitsgrundsatz (§2 UWG) besagt, dass in der Werbung getroffene Aussagen richtig sein müssen
  • Laut dem Offenkundigkeitsgrundsatz (§26 MedienG) müssen Anzeigen gekennzeichnet werden, wenn diese sonst nicht als solche erkennbar wären
  • Das Kartell- & Lauterkeitsrecht sind im MedienG geregelt
  • Im PrAG ist der Imformationsgrundsatz verankert
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