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Created by Silas Trachsel
over 8 years ago
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| Question | Answer |
| Was versteht man unter Planung? | Interessen abwägen, Entwicklungen koordinieren Prinzip der Vorsorge Grundsatz der Rechtssicherheit Prinzip der Nachhaltigkeit Handlungsfreiheiten wahren |
| Ziele der Raumplanung (Art. 1) | haushälterische Nutzung des Bodens; abstimmen der raumwirksamen Tätigkeiten; ausrichten der Besiedlung auf die erwünschte Entwicklung; beachten der natürlichen Gegebenheiten; beachten der Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Umwelt; Ziele sind eine Frage der Werte und der Ethik |
| Was heisst Instrumentalisierung? Was ist damit gemeint? | Nachfragen |
| Unterschied Plan und Planung | Der Plan ist das Ergebnis der Planung Eine Planung besteht aus ‚Plan und Text‘ - Stufe Richtplanung - Stufe Nutzungsplanung |
| Wo ist die Berichterstattung verankert? | Art 47 RPV Bezug zu Art 1(Ziele), 2(Planungspflicht), 4(Information&Mitwirkung) RPG und 2(Abstimmung) & 3(Interessensabwägung) RPV |
| Zweck von Art. 47 RPV | Verbesserung der Qualität raumplanerischer Entscheide; Erhöhung der Transparenz: Verbesserung der Grundlagen für die Zweck- und Rechtmässigkeitsprüfung |
| Definition Haushälterisch | Eignung mit Bezug auf Nutzer; voraussichtlich innert 15 Jahre benötigt (Bedarf); voraussichtlich innert 15 Jahre erschlossen; Nutzungsmass; Mindestdichte, Mindestnutzung, Ausbaugrad |
| Definition Abstimmung | mit Rücksicht auf Bestehendes; mögliche und nötige Entwicklung; keine andere wesentliche Nutzung verhindernd |
| Definition Erwünschte Entwicklung | mit Rücksicht auf erwünschte Entwicklung; Zielkonformität und daraus abgeleitete Kriterien |
| Definition Natürliche Gegebenheiten | Naturelemente Bewirtschaftungsmöglichkeiten Erholungswerte Chancen und Risiken infolge einer Nutzung |
| Definition Bedürfnisse Bevölkerung | Stichworte: Nachfrage, Bedarf, Bedürfnisse |
| Definition Bedürfnisse Wirtschaft | Nachfrage ansässiger Betriebe Anfragen von Ansiedlunswilligen |
| Beitrag Schutz natürliche Lebensgrundlagen | Boden, Gewässer, Walderhaltung, Luftrein-haltung, Landschaftsschutz, … Vorsorge, Konflikte vermeiden |
| Wo ordnet sich die Raumplanung in der Nachhaltigkeit ein? | RP ist ein Teil davon, aber nur ein kleiner Betrifft alle Dimensionen; v.a. lokaler Beitrag, kleiner weltweit; v.a. zukunftsbezogen; mehr präventiv als korrektiv |
| Welche Aufgaben hat der Planungsträger kommunaler Planungen? | Grundsätzlich: festlegen und gestalten Im Rahmen der übergeordneten Vorgaben nach den eigenen Zielen Lösungen suchen; Die bauliche Entwicklung mit anderen Gemeindeaufgaben abstimmen; Nutzungen eigentümerverbindlich festlegen |
| Was muss die Gemeinde in jedem Fall festlegen im Rahmen einer Ortsplanung? | wie das Gemeindegebiet genutzt wird, wie es erschlossen und besiedelt werden soll |
| Bestandteile der Ortsplanung | Nutzungsplanung (Zonenplan + Baureglement) Richtplanung |
| Was ist Teil der kommunalen Nutzungsplanung? | Vorsorgliche Massnahmen (Planungszone) Instrumente der Grundordnung Folgeplanungen Bau- und Niveaulinienpläne |
| Instrumente der Grundordnung | Baugesetz / Bauordnung; Zonenplan (Art und Mass der Nutzung); Regelungen / Pläne zur Gestaltung und zum Schutz über: - Generelle Gestaltungspläne oder über spezielle (Schutz-) Planungen - Generelle Erschliessungspläne oder über Strassenpläne 36 |
| Zweck und Inhalt des Zonenplans | Unterteilt Gemeindegebiet nach Art und Mass der Nutzung in verschiedene Zonen Grenzt Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen ab. Kann weitere Zonen vorsehen |
| Verfahrensablauf BL + Vergleich mit anderem Ablauf | Aufzeichnen |
| Wie formuliere ich eine Planungsvorschrift? | allgemein und umfassend formulieren; Einzelfallbezug vermeiden; Unmissverständlich formulieren; Wenig Interpretations- aber Anwendungsspielraum; Begriffe einheitlich verwenden |
| BauG: Aufbau eine BauG | 1. Allgemeines (Zweck, Geltungsbereich etc.) 2. Richtplanungen/Inventare Gemeinde 3. Grundordnung 4. Spezielle Planungen (SNP) 5. Baubewilligungsverfahren 6. Vollzug & Schlussbestimmungen |
| BauG: Aufbau Teil Grundordnung | Allgemeines Bauvorschriften Zonen Gestaltung Erschliessung |
| BauG: Inhalt Teil Zonen | Allgemeines; Zonenarten / Zonenzweck –Bauzonen –Nicht-Bauzonen; Zonenordnung –Zonenschema –Bauweisen –Nutzungsmasse, -übertragung –Baumasse (Gebäude- und Grenzmasse) |
| BauG: Aufbau Artikel | 1. Zulässige Nutzung 2. Einschränkungen in der Nutzung 3. Spezielle Absichten (Nutzung, Bau, Gestaltung) 4. Spezielle Auflagen (Nutzung, Bau, Gestaltung) 5. Weitere Spezielle Bestimmungen |
| Definition Nutzungsmass | Zeigt die Intensität der Nutzung eines Gebietes Ergeben sich aus Flächenmassen (teilw. mit Höhenmassen) Gebäude zu Grundstück |
| Definition Baumass | Definieren die räumliche Ausdehnung von Bauten Gebäudemasse und Abstandsmasse |
| Definition Ausnützungsziffer | Nutzungsmass AZ=BGF/aGSF Oder AZ=(GF-KF-FF-NNF)/aGSF |
| Definition Geschossflächenziffer GFZ | Nutzungsmass GFZ=GF/aGSF |
| Vorteile der AZ | Grössere arch. Gestaltungsfreiheit Erfasst effektive bauliche Dichte Ist etabliert |
| Nachteile AZ | Umgehungsmöglichkeiten Schwieriger zu berechnen |
| Vorteile GFZ | Einfache Berechnung Keine Umgehungsmöglichkeiten Zeigt tatsächliches Volumen (bei Multiplikation mit Höhe) |
| Nachteile GFZ | Unterirdische Flächen werden auch erfasst ist nicht etabliert TG wird auch erfasst --> führt zu unerwünschten oberird. PP's |
| Welche Aspekte sind bei der Zonierung zu berücksichtigen? | Bedarf, Bedarfsnachweis; bestehende Nutzungsreserven; Abstimmung mit der erwünschten Entwicklung; Koordination mit den «Nachbarn», Ausgleich; Erschliessungsvoraussetzungen; Sicherstellung der Verfügbarkeit; Eignung |
| Definition Bauliche Dichte | Verhältnis von Bauvolumen oder Geschossfläche zur Grundfläche Kann über die Nutzungsmasse oder Baumasse festgelegt werden |
| Definition Nutzungsdichte | Effektive Dichte an Einwohnerinnen und Beschäftigte (E+B/ha) |
| Nutzungsdichtestufen | |
| Ziel der Raumplanung im Zusammenhang mit Dichte | Ziel ist, das Siedlungswachstum im Bestand aufzufangen (=Siedlungsentwicklung nach Innen, Art. 1 RPG) Verdichten ist eine Massnahme dafür! Andere: Flächenverbrauch vermindern, weniger Einwohner(-wachstum) |
| Baulandmobilisierung: Was ist mit RPG1 neu dazu gekommen? | Wird in Art. 15 neu gefordert In Art. 15a werden Kompetenzen & Pflichten genauer definiert |
| Definition Baulandmobilisierung | Sicherstellen der Verfügbarkeit / der tatsächlichen Nutzung von neuem Bauland Nutzen von unüberbautem, gehortetem Bauland Nutzung von unternutztem Bauland |
| Wozu Baulandmobilisierung? | 1. unnötiger Flächenverbrauch reduzieren 2. Auslastung der Infrastruktur verbessern 3. Keine Steigerung der Bodenpreise |
| Baulandmobilisierung: Inhalt Art. 15a | Bei öffentlichem Interesse kann die zuständige Behörde eine Frist setzen und danach bestimmte Massnahmen anordnen |
| Massnahmen zur Baulandmobilisierung inkl. Wirkung | Baupflicht (nicht zweckmässig); Auszonierung (nicht zweckmässig); Auszonierung nach Frist (nur am Siedlungsrand); Mindestnutzung (nicht wirksam); Erschliessungspflicht (sehr wirksam, da hohe Kosten); Baulandumlegung (wirksam); Kaufrecht (sehr wirksam) |
| Definition Siedlungsentwicklung nach Innen | Konzentrierte Siedlungsentwicklung. Umfasst neben Verdichtung auch Ergänzung und Erneuerung Bei gleicher Grundfläche die Nutzfläche vergrössern |
| Definition Innenentwicklung | Synonym von Siedlungsentwicklung nach Innen |
| Definition Bauliche Verdichtung | Die von den RP's steuerbare Dichte Massnahme, die dem Grundsatz der Siedentw. nach innen folgt |
| Ziele der Siedlungsentwicklung | Ausdehnung des Siedlungsgebietes vermeiden; Struktur der Siedlungen verbessern (Baulich, Erschliessung, Landschaft, Freiräume) |
| Definition Qualität | Das Erfüllen von gestellten Anforderungen |
| Prozess der Siedlungsanalyse 3 Schritte | 1. Erkennen 2. Verstehen 3. Beurteilen |
| Prozess der Siedlungsanalyse Erkennen | morphologische Betrachtung Siedlungsentwicklung Strukturanalyse |
| Prozess der Siedlungsanalyse Was umfasst die morphologische Betrachtung? | Wesentliche Elemente einer Siedlung aufzeigen und erkennbar machen: Inneres und äusseres Ortsbild: Lage und Situierung der Siedlung in der Landschaft, Topographie, Anlage und Gliederung, Silhouette |
| Prozess der Siedlungsanalyse Was umfasst die Siedlungsentwicklung? | Wichtigste Entwicklungsphasen und ihre exemplarischen baulichen Zeugen aufzeigen und erkennbar machen |
| Prozess der Siedlungsanalyse Strukturanalyse | Muster und Regeln, die den Siedlungsbau prägen, aufzeigen und erkennbar machen Nutzungsverteilung, Typologie, Anordnung, |
| Wo ist die Erschliessung rechtlich verankert? Was ist der Inhalt? | Art 19 RPG: Wann ist Land erschlossen, Wer erschliesst, wer zahlt Art. 31 RPV: Übersicht Stand der Erschliessung |
| Wann ist Land erschlossen? | «Land ist erschlossen, wenn die für die betreffende Nutzung HINREICHENDE ZUFAHRT besteht und die ERFORDERLICHEN Wasser-, Energie- sowie AbwasserLEITUNGEN so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne ERHEBLICHEN AUFWAND möglich ist.» |
| Was umfasst die Erschliessung? | Verkehr Wasser, Abwasser Energie |
| Welche Erschliessungsarten gibt es? | Basiserschliessung Groberschliessung Feinerschliessung (Gebäudeerschliessung) |
| Definition Basiserschliessung | ...ist die Versorgung eines grösseren zusammenhängenden Gebietes mit den übergeordneten Erschliessungsanlagen Dazu gehören: Hauptstrassen, Infrastrukturbauten, Hauptleitungen |
| Definition Groberschliessung | … ist die Versorgung eines Siedlungsgebietes (Quartier, Stadt-, Dorfteil, grösseres Areal usw.) mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen Dazu gehören Sammel- und Erschliessungsstrassen, Leitungen |
| Feinanschluss | … ist der Anschluss der einzelnen Grundstücke, beziehungsweise Gruppen von Parzellen an die Anlagen der Groberschliessung. Dazu gehören: Hauszufahrt, Leitungen (bis aufs Grundstück, aber nicht ins Gebäude) |
| Weshalb ist es wichtig, ob eine Erschliessungsanlage zur Fein- oder zur Groberschliessung gehört? | Finanzierung ist anders! Basiserschl. --> Gemeinde Groberschl. --> mind. 30% Eigentümer Feinerschl. --> mind. 70% Eigentümer |
| Definition Hinreichende Zufahrt | genügende Zugänglichkeit für Fz der öffentl. Dienste genügende Zugänglichkeit für Benützer der Bauten (Zügelwagen, Erdöllieferungen etc.) |
| Definition Erforderliche Leitungen | Anlagen, die die Zuführung der Energie nach Energiekonzept, des Wassers nach Generellem Wasserproj, des Abwassers nach GEP gewährleisten |
| Mit welcher Erschliessungsgüte ist Land nach Art. 19 Abs 1 RPG erschlossen? | Feinerschliessung |
| Definition Überbauungsstand | überbaut <--> nicht überbaut überbaut: keine Abparzellierung möglich, zonengemässe Nutzung nicht überb.: Nicht mit Nutzungszweck belegt, Mindestmass der Nutzungsreserven wird überschritten |
| Definition Technischer Erschliessungsstand | erschlossen <--> (teilweise erschlossen) <--> nicht erschlossen erschlossen: Feinerschliessung steht |
| Erschliessungsrechtliche Baureife | baureif <--> innert 5 J. baureif <--> längerfristig baureif baureif: erschlossen, oder Erschliessung mit Abschluss Bau rechtlich gesichert |
| Was sind die 3 Schritte der Interessensabwägung? | 1. Ermittlung der betroffenen Interessen 2. Beurteilen der Interessen / Berücksichtigen der anzustrebenden Entw. 3. Interessen möglichst umfassend berücksichtigen |
| Was sind die Motive der Baulandhortung? | Manövriermasse für Betriebe; Reserve für eigene (kommende) Generation; Spekulation (kurzfristig); Freihaltung (Aussicht); Kapitalanlage (langfristig) |
| Definition ohne erheblichen Aufwand | Ohne erheblichen Aufwand = Gebäudeerschliessung ohne grossen technischen, rechtlichen & finanziellen Aufwand |
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